Arbeitsrecht für Vorgesetzte und Führungskräfte
Seminar
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Was Sie unbedingt wissen müssen

Die Vorgesetzten haben per se auch die Aufgabe, Personal zu führen. Das Tretminenfeld „Arbeitsrecht“ wird dann brisant, wenn bei Führungskräften wichtige Grundlagen z.B. zur Weisungsbefugnis, zu Schadensabwendungspflichten oder zur Haftung fehlen. Sich neben den eigenen Fachthemen vorsorglich auch mit den arbeitsrechtlichen Fragen auseinander zu setzen, vermeidet simple handwerkliche Fehler, die bei Unkenntnis einigen Schaden vor dem Arbeitsgericht anrichten können. Ein erfahrener Arbeitsrichter vermittelt das wenig geliebte Thema so aufbereitet, dass es zum anwendbaren Werkzeug für Führungskräfte wird und letztlich Sicherheit gibt.
Ziel und Nutzen
Die Unterschiede zu "normalen" Arbeitnehmern erkennen und Kenntniserlangung der besonderen Rechte und Pflichten sowie deren rechtlichen Konsequenzen.
Agenda
1. Was macht einen Arbeitnehmer zu einer Führungskraft?
2. Die Führungskraft als „Erfüllungsgehilfe“ des Arbeitgebers in personellen Fragen
3. Grundlagen des Direktionsrechts
- Reichweite des Direktionsrechts bei Führungskräften
- Rechte und Pflichten aus dem Direktionsrecht
4. Pflichten der Führungskraft gegenüber dem Arbeitgeber
- Umfang der Führungstätigkeit
- Schadensabwendungspflichten Beachtung der arbeitsrechtlichen Schutzgesetze
- Korrekter Umgang mit dem Betriebsrat
5. Haftung bei Pflichtverstößen
6. Stellung von Führungskräften in der Betriebsverfassung und weitere arbeitsrechtliche Besonderheiten für Führungskräfte
7. Wichtige arbeitsrechtliche Gesetze, die Führungskräfte kennen müssen
Zielgruppe
Personaler, Geschäftsleitung, leitende Angestellte, Führungskräfte
Anmeldung
Details
Veranstaltungsnummer
25-0521
Termin
–
Veranstaltungsort
wvib Schwarzwald AG
Merzhauser Straße 118
79100 Freiburg
Dozent/in
Christoph Tillmanns
Max. Teilnehmerzahl
16
Veranstaltungsorganisation
Sonja Freisens
Freisens@wvib.de