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Arbeitsrecht für Vorgesetzte und Führungskräfte

Was Sie unbedingt wissen müssen

Die Vorgesetzten haben per se auch die Aufgabe, Personal zu führen. Das Tretminenfeld „Arbeitsrecht“ wird dann brisant, wenn bei Führungskräften wichtige Grundlagen z.B. zur Weisungsbefugnis, zu Schadensabwendungspflichten oder zur Haftung fehlen. Sich neben den eigenen Fachthemen vorsorglich auch mit den arbeitsrechtlichen Fragen auseinander zu setzen, vermeidet simple handwerkliche Fehler, die bei Unkenntnis einigen Schaden vor dem Arbeitsgericht anrichten können. Ein erfahrener Arbeitsrichter vermittelt das wenig geliebte Thema so aufbereitet, dass es zum anwendbaren Werkzeug für Führungskräfte wird und letztlich Sicherheit gibt.

Ziel und Nutzen

Die Unterschiede zu "normalen" Arbeitnehmern erkennen und Kenntniserlangung der besonderen Rechte und Pflichten sowie deren rechtlichen Konsequenzen.

Agenda

1. Was macht einen Arbeitnehmer zu einer Führungskraft?

2. Die Führungskraft als „Erfüllungsgehilfe“ des Arbeitgebers in personellen Fragen

3. Grundlagen des Direktionsrechts

  • Reichweite des Direktionsrechts bei Führungskräften
  • Rechte und Pflichten aus dem Direktionsrecht

4. Pflichten der Führungskraft gegenüber dem Arbeitgeber

  • Umfang der Führungstätigkeit
  • Schadensabwendungspflichten Beachtung der arbeitsrechtlichen Schutzgesetze
  • Korrekter Umgang mit dem Betriebsrat

5. Haftung bei Pflichtverstößen

6. Stellung von Führungskräften in der Betriebsverfassung und weitere arbeitsrechtliche Besonderheiten für Führungskräfte

7. Wichtige arbeitsrechtliche Gesetze, die Führungskräfte kennen müssen

 

Zielgruppe

Personaler, Geschäftsleitung, leitende Angestellte, Führungskräfte

Veranstaltungsnummer

25-0521

Termin


Veranstaltungsort

wvib Schwarzwald AG
Merzhauser Straße 118
79100 Freiburg

Dozent/in

Christoph Tillmanns

Max. Teilnehmerzahl

16

Veranstaltungsorganisation

Sonja Freisens
Freisens@wvib.de