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: Hinweisgeber-Service für Unternehmen

Wir übernehmen das für Sie! Für alle Mitgliedsunternehmen mit maximal 249 Beschäftigten bieten wir den wvib Hinweisgeber-Service. Mit einer gemeinsamen internen Meldestelle unterstützen wir Sie bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Die teilnehmenden Mitglieder werden damit von der Pflicht befreit, eine eigene interne Meldestelle zu errichten und zu unterhalten.

Ihr Nutzen

Häufig gestellte Fragen