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: Gemeinsame interne Melde­stelle nach dem Hin­weis­geber­schutzgesetz

Sie sind bei einem wvib-Mitgliedsunternehmen beschäftigt, stehen mit diesem Unternehmen als Geschäftspartner beruflich in Kontakt und Ihr Arbeitgeber bzw. Ihr Geschäftspartner nimmt an dem vom wvib e. V. angebotenen „wvib Hinweisgeber-Service“ teil? Dann haben Sie über die nachfolgenden Meldekanäle die Möglichkeit, einen Hinweis bei der gemeinsamen internen Meldestelle im Sinne des § 14 Abs. 2 S. 1 HinSchG abzugeben:

Telefon

+497614567-444

Brief

Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen Baden e. V.
Stichwort: HINWEIS
Merzhauser Straße 118
79100 Freiburg im Breisgau

Fehlverhalten melden

Über die gemeinsame interne Meldestelle des wvib e. V. können Sie schnell und vertrauensvoll Bedenken über Fehlverhalten im beruflichen Kontext melden, das Ihren Arbeitgeber bzw. das Unternehmen als Ihren Vertragspartner oder das Wohlergehen von Mitarbeitenden und dritten Personen betrifft.

Sie sind nicht verpflichtet, anlässlich der Meldung Ihren Namen oder Ihre Kontaktdaten anzugeben. Wir möchten Sie allerdings dazu ermutigen, uns solche Informationen mitzuteilen. Nur so können wir Ihnen eine Eingangsbestätigung zukommen lassen und Sie darüber benachrichtigen, welche Folgemaßnahmen in dem von Ihnen gemeldeten Fall ergriffen worden sind. Zudem können wir bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Rücksprache mit Ihnen halten und so zu einer umfassenden Sachverhaltsklärung beitragen.

Wir werden Ihre Angaben stets vertraulich behandeln. Bitte beachten Sie hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten den nebenstehenden Datenschutzhinweis.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Meldekanäle nicht für die Abgabe falscher Anschuldigungen verwendet werden dürfen. Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Falschmeldungen können Sie unter Umständen haftbar gemacht werden.

Sie haben auch die Möglichkeit, sich zur Abgabe einer Meldung an eine der externen staatlichen Meldestellen zu wenden. Diese finden Sie unter anderem beim Bundesamt für Justiz, bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („Bafin“) oder beim Bundeskartellamt. Weitere Informationen finden Sie unter nachfolgendem Link:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html 

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Dokumente :

Datenschutzhinweis für die Abgabe von Meldungen über die oben genannten Meldekanäle

Meldestelle : Fehlverhalten melden

Über die gemeinsame interne Meldestelle können Sie schnell und einfach Bedenken über Fehlverhalten melden, das Ihr jeweiliges Unternehmen oder das Wohlergehen von Mitarbeitern und dritten Personen betrifft.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Meldestelle nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden darf. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist gesetzlich untersagt.

Wir möchten Sie dazu ermutigen, Ihren Namen und Kontaktmöglichkeiten in Ihrer Meldung anzugeben. Nur auf diese Weise können wir Ihnen im Nachgang eine Eingangsbestätigung zukommen lassen oder Sie darüber benachrichtigen, welche Folgemaßnahmen in dem von Ihnen gemeldeten Fall ergriffen worden sind.

Dokumente :

Ihre personenbezogenen Daten werden von der gemeinsamen internen Meldestelle verarbeitet.

Datenschutzhinweis für die Abgabe von Meldungen über die oben genannten Meldekanäle

Häufig gestellte Fragen

Sie haben allgemeine Fragen zum Ablauf des Meldeverfahrens? In unseren FAQs für Hinweisgeber finden Sie erste Antworten.