Online-Schulung: wvib Hinweisgeber-Service
Online-Seminar
Freie Plätze verfügbar
Pflichtveranstaltung zur Teilnahme am wvib Hinweisgeberservice

Diese Schulung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiter von Mitgliedsunternehmen des wvib e. V., die sich für die Teilnahme am wvib Hinweisgeber-Service als neue Verbandsleistung interessieren.
Voraussetzung für die Teilnahme am wvib Hinweisgeber-Service ist:
- Dem wvib e. V. liegt eine verbindliche Anmeldung zum wvib Hinweisgeber-Service vor.
- Das Mitgliedsunternehmen hat nicht mehr als 249 Beschäftigte.
- Mindestens 2 Personen aus dem Unternehmen nehmen an dieser Schulung teil.
Mitgliedsunternehmen mit maximal 249 Beschäftigten haben die Möglichkeit, die beim wvib e. V. eingerichtete gemeinsame interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) zu nutzen. So erspart sich das Mitglied nicht nur die Einrichtung einer eigenen internen Meldestelle, sondern kann sich auch sicher sein, dass die eingehenden Hinweise professionell und fristgerecht bearbeitet werden, ohne dass hierfür zusätzliches Personal gebunden oder eine externe Ombudsperson beauftragt werden muss.
Wenn Sie den wvib Hinweisgeber-Service in Anspruch nehmen möchten, schreiben Sie bitte eine formlose E-Mail an legal@wvib.de. Bitte beachten Sie, dass die zu schulenden Mitarbeiter lediglich an einem der angebotenen Schulungstermine teilnehmen müssen.
Ziel und Nutzen
Ziel der Schulung ist es, die Zusammenarbeit zwischen der gemeinsamen internen Meldestelle des wvib e. V. und dem teilnehmenden Mitgliedsunternehmen vorzubereiten. Hierzu gehört neben grundlegender Kenntnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen das Definieren von Verantwortungen und Zuständigkeiten sowie die Schulung und Vorbereitung eventueller Folge- und Abhilfemaßnahmen im Falle eines validen Hinweises.
Agenda
1. Kurzer Überblick über das HinSchG
- Anwendungsbereich
- Rechte und Pflichten
2. Funktionsweise der gemeinsamen internen Meldestelle
- Ablauf bei einer eingehenden Meldung
- Abgrenzung der Verantwortungen
3. Die Aufgaben der Meldestellenkoordinatoren
- Die Zusammenarbeit mit den Rechtsanwälten des wvib Hinweisgeber-Service
- Mögliche Folge- und Abhilfemaßnahmen
4. Zeit für Fragen
Zielgruppe
Grundsätzlich sind die Mitgliedsunternehmen frei in der Entscheidung, welche zwei Beschäftigten sie schulen lassen möchten. Da die vom teilnehmenden Unternehmen zu ergreifenden Maßnahmen womöglich oft arbeitsrechtlicher Natur sein könnten, empfiehlt es sich, dass eine der beiden zu schulenden Personen Mitglied der Geschäftsleitung ist oder der Geschäftsleitung organisatorisch angegliedert ist. Die andere Person könnte z.B. ein Compliance-Verantwortlicher oder eine Personalführungskraft sein.
Anmeldung
Details
Veranstaltungsnummer
25-0651
Termin
–
Veranstaltungsort
Microsoft Teams
Den Einwahl-Link erhalten Sie nach der Anmeldung
online
Dozent/in
Tobias Kern
Max. Teilnehmerzahl
10
Veranstaltungsorganisation
Sonja Freisens
freisens@wvib.de