Zum Seiteninhalt springen

Die neue EU-Maschinenverordnung (2023/1230)

Überblick und wichtige Änderungen

Am 20. Januar 2027 tritt die neue EU-Maschinenverordnung (2023/1230) in Kraft und setzt die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG außer Kraft. Sie gilt in vollem Umfang in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Sie bringt zahlreiche Änderungen für Hersteller, Importeure, Händler und Betreiber mit sich – von erweiterten Pflichten über neue Anforderungen an unvollständige Maschinen bis zur digitalen Bereitstellung von Betriebsanleitungen. Dieses Seminar informiert Sie über die wesentlichen Änderungen und Neuerungen der Maschinenverordnung gegenüber der Maschinenrichtlinie, die damit verbundenen Pflichten und was das für Sie konkret bedeutet. 

Ziel und Nutzen

Die Teilnehmenden lernen, welche konkreten Anforderungen sich aus der neuen Maschinenverordnung ergeben, welche Pflichten sie als Hersteller, Händler oder Betreiber erfüllen müssen und wie sie die Änderungen praxisnah und rechtssicher umsetzen.

Agenda

1. Die neue EU-Maschinenverordnung

  • Rechtliche Bedeutung der Verordnung
  • Produkte im Anwendungsbereich der Verordnung

2. Die Wirtschaftsakteure

  • Welche Pflichten hat der Hersteller?
  • Welche Pflichten haben Inverkehrbringer und Händler?

3. Unvollständige Maschinen

  • Anforderungen an die Maschinensicherheit 

4. Veränderung von Maschinen 

  • Definitionen
  • Pflichten 

5. Anleitungen 

  • Betriebsanleitung
  • Montageanleitung
  • Bereitstellungsform: digital oder Papier?

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus Entwicklung, Konstruktion, technischer Dokumentation und CE-Management, die für Konformität und Produktsicherheit verantwortlich sind oder in die Umsetzung regulatorischer Anforderungen eingebunden sind.

Veranstaltungsnummer

25-1183

Termin


Veranstaltungsort

wvib Schwarzwald AG
Merzhauser Straße 118
79100 Freiburg

Dozent/in

Martin Zimmermann

Max. Teilnehmerzahl

16

Veranstaltungsorganisation

Sonja Freisens
freisens@wvib.de