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Das neue Elektrogesetz (ElektroG3) in der Praxis

Was ändert sich für die Unternehmen?

Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Ende Mai 2021 wurden wichtige Änderungen zu diesem Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und traten mit 2022 in Kraft. Das Seminar gibt Antworten auf die Fragen: Was wird sich für die betroffenen Unternehmen ändern? Welche neue Haftung gibt es für den Onlinehandel und Internetkooperationen? Wie ist die neue Rücknahmepflicht im Handel geregelt? Was sind Ihre Herstellerpflichten? Das Seminar zeigt neben dem ElektroG3 und dessen Änderungen auch die Auswirkungen auf die Wirtschaft.

Ziel und Nutzen

Die Teilnehmenden des Seminars kennen die Änderungen im ElektroG zum 01.01.2022. Sie können im Unternehmen die notwendigen Vorbereitungen treffen, damit Sie im neuen Jahr die Elektro- und Elektronikgeräte gesetzeskonform auf den Markt bringen.

Agenda

Das Elektrogesetz im Überblick:

  • Die neuen Regeln ab 2022
  • Wichtige Änderungen und Umsetzungsverpflichtungen für alle Unternehmen
  • Abgrenzung Geräte/Komponenten

Das ElektoG3 regelt insbesondere neu:

  • Elektronische Marktplätze und Fulfillment-Dienstleister
  • Vertrieb über Fernkommunikation, Internet, Shops
  • Änderungen für die Herstellfirma
  • Rücknahmepflicht der Vertreiber und Vetreiberinnen
  • Erstbehandlung für Altgeräte

Änderungen die speziell Unternehmen, die b2b-Geräte anbieten, betreffen:

  • Rücknahmekonzept (§ 7a) bis 30.06.2022
  • Rücknahme durch den Hersteller
  • Hinweispflichten der Herstellfirma
  • Kennzeichnungspflicht ab 01.01.2023

Zielgruppe

Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Vertrieb, Forschung & Entwicklung, Konstruktion, Produkt-, Abfall- und Umweltmanagement

Veranstaltungsnummer

26-1246

Termin


Veranstaltungsort

wvib Schwarzwald AG
Merzhauser Straße 118
79100 Freiburg

Dozent/in

Axel-Rüdiger Schulze

Max. Teilnehmerzahl

16

Veranstaltungsorganisation

Monika Scherner
scherner@wvib.de