Lagerung von Gefahrstoffen
Online-Seminar
Freie Plätze verfügbar
Mit Gefahrstoffen nach der TRGS 510 und TRGS 509 richtig umgehen

Jedes Unternehmen lagert Gefahrstoffe, meist Betriebsstoffe oder Abfälle. Die geltenden Regeln stehen vor allem in den Vorschriften TRGS 510 (ortsbewegliche Behälter) sowie TRGS 509 (ortsfeste Behälter). Die Verantwortlichen sollten die technischen Regeln kennen und ihre Mitarbeitenden entsprechend unterweisen. Letztlich geht es um das Erkennen der Gefahren und die notwendigen Schutzmaßnahmen. Den Schwerpunkt des Seminars bilden die Kennzeichnung nach GHS/CLP-Verordnung sowie die Zusammenlagerung von Gefahrstoffen. Der Dozent ist selbst Fachkraft für Arbeitssicherheit. Er berichtet aus seiner Praxis und gibt Tipps und Beispiele, wie die Regelungen praxisgerecht umgesetzt werden können.
Ziel und Nutzen
Die Teilnehmenden kennen die Technischen Regeln zur Gefahrstoffverordnung 510 und 509. Sie können beurteilen, ob die Gefahrstoffe richtig gekennzeichnet sind und was die Kennzeichnung in Bezug auf die Lagerung bedeutet. Sie wissen, welche Gefahrstoffe in welchen Mengen zusammengelagert werden dürfen. Sie wissen, wie sie ihre Mitarbeitenden schulen.
Agenda
1. Rechtliche Grundlagen: Gesetze, Verordnungen, BG-Vorschriften, Technische Regeln
2. Überblick über TRGS 510 und TRGS 509
3. Einstufung und Kennzeichnung nach GHS/CLP
4. Lesen von Sicherheitsdatenblättern
5. Definitionen Lager, Lagerklasse, Kleinmengen
6. Lagerklassen
7. Zusammenlegungsverbote
8. Gefährdungsbeurteilungen
9. Betriebsanweisungen und Unterweisungen
10. Kennzeichnung
11. Praxisbeispiele
Zielgruppe
Verantwortliche für den Umgang und die Lagerung von Gefahrstoffen, Fachkräfte für Logistik, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte.
Anmeldung
Details
Veranstaltungsnummer
26-1439
Termin
–
Veranstaltungsort
Microsoft Teams
Den Einwahl-Link erhalten Sie nach der Anmeldung
online
Dozent/in
Klaus Völlmer
Max. Teilnehmerzahl
20
Veranstaltungsorganisation
Monika Scherner
scherner@wvib.de