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Atmendes Unternehmen zwischen Kostendruck und Fachkräftemangel

01.04.2026

Rückblick | Fach-Erfa Personalleiter 1, 3 und 6 | 17.03.2026, 25.03.2026 und 26.03.2026 | wvib-Haus


Die aktuelle wirtschaftliche Lage zwingt viele Betriebe zu Personalabbau und strikten Kostensenkungsmaßnahmen. Dennoch bleibt qualifizierter Fachkräftemangel in Schlüsselpositionen kritisches Risiko für die Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens. Wie aber lassen sich Personalkapazitäten sinnvoll steuern, ohne die Arbeitgeberattraktivität für dringend benötigte Experten zu gefährden?


Die gute Nachricht für Personalverantwortliche: Es ist möglich, das Spannungsfeld zwischen strategischem Downsizing und der Sicherung von Talenten und Fachkräften aufzulösen. Mit dem Konzept des „Atmenden Unternehmens“ kann eine Organisation flexibel auf Marktschwankungen reagieren, den eigenen Personalbedarf dynamisch anpassen und gleichzeitig wertvolles Fachkräftepotenzial erhalten, indem sich das abzubauende Personal innerhalb der Branche statt in die Arbeitslosigkeit bewegt. Das Netzwerk des Verbands kann hierbei eine entscheidende Rolle bei der Vermittlung von Fachkräften einnehmen. Gleichwohl bleibt die Kreativität der HR-Abteilung bei der rechtlichen Umsetzung einer bloß temporären Absenkung des Personalbedarfs gefragt: Die Voraussetzungen für eine privilegierte, weil erlaubnisfreie Arbeitnehmerüberlassung nach dem AÜG ergeben sich nicht zwingend aus dem Gesetzeswortlaut, sodass in Zweifelsfällen stets die Bundesagentur für Arbeit bei gelegentlichen Personalüberlassungsvorhaben einzubinden ist.


Im Rahmen der Fach-Erfa-Sitzungen diskutierten die Personalverantwortlichen zudem rege darüber, wie die kommenden Anforderungen aus der EU-Entgelttransparenzrichtlinie (RL (EU) 2023/970) pragmatisch umgesetzt werden können. Die Krux an der Sache: Der Gesetzgeber hat es bislang versäumt, das nationale Entgelttransparenzgesetz an die europäischen Vorgaben anzupassen, um einen klaren und verbindlichen Rechtsrahmen zu schaffen – und dies wird bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist am 07.06.2026 wohl auch nicht mehr gelingen. Für die Mitgliedsunternehmen zeichnet sich aber schon jetzt ab, dass für eine etwaige Rechtfertigung von Gehaltsentscheidungen diese nachvollziehbar zu dokumentieren sind und bei der Bildung von Vergleichsgruppen zwischen Mitarbeitenden auch externe Vergütungsbenchmarks herangezogen werden sollten.