Die KI-Verordnung aus HR-Sicht
11.11.2025
Rückblick | Fach-Erfa Personalleiter 3 und 6 | 07.10.2025 und 03.11.2025 | wvib-Haus
Künstliche Intelligenz ist in aller Munde und längst im Arbeitsalltag angekommen – ganz gleich ob gewollt, geduldet oder ungewollt. Als Antwort auf die schier unbegrenzten Möglichkeiten von ChatGPT, Microsoft Copilot & Co. ist auf EU-Ebene die Verordnung über künstliche Intelligenz („KI-VO“) auf den Weg gebracht worden. Mit ihr wird das Ziel verfolgt, die verantwortungsvolle Entwicklung und Verwendung von KI zu fördern. Bereits seit dem 2. Februar 2025 sind Unternehmen als Betreiber von KI-Systemen verpflichtet, für ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ ihrer Mitarbeiter zu sorgen – was unweigerlich die HR-Abteilung auf den Plan ruft.
Im Rahmen der Fach-Erfa-Sitzungen diskutierten die Personalverantwortlichen rege darüber, welche Maßnahmen für die Vermittlung der geforderten „KI-Kompetenz“ ergriffen werden sollten oder sogar müssen. Angefangen bei einer Grundlagenschulung für alle Mitarbeitenden, die im Arbeitsalltag mit KI-Systemen in Berührung kommen, dürfte es zukünftig notwendig werden, ergänzende Spezialschulungen für Führungs- und Fachkräfte einzelner Abteilungen und für die im Unternehmen zum Einsatz kommenden KI-Tools anzubieten. Neben der Einführung eines solchen modularen Schulungskonzepts dürfte es für den Arbeitgeber unerlässlich sein, die KI-Governance im Unternehmen mittels einer KI-Richtlinie oder ggf. über eine entsprechende Betriebsvereinbarung zu verankern. Bei der strategischen Umsetzung der Anforderungen aus der KI-VO sind Personalverantwortliche aber keinesfalls auf sich allein gestellt: Vor allem im Hinblick auf die Erfassung des betriebsweiten KI-Inventars, der jeweiligen Systemdetails sowie hinsichtlich der Zuordnung einer Risikoklasse für das KI-System bedarf es einer engen Zusammenarbeit mit der IT-Abteilung und ggf. einem KI-Beauftragten, der zukünftig die Einhaltung der Compliance-Prozesse sicherstellt.