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Nachbericht | Informationsveranstaltung: Als Gesellschafter nichts zu melden? | 25.02.2026

06.03.2026

Nachbericht | Informationsveranstaltung: Als Gesellschafter nichts zu melden? | 25.02.2026

Unter dem provokanten Motto „Als Gesellschafter nichts zu melden?“ stand eine Veranstaltung für Familienunternehmen, die schnell deutlich machte: Ganz so einfach ist es nicht – weder für Mehrheits- noch für Minderheitsgesellschafter. 

Im Mittelpunkt des Abends standen die Rechte und Pflichten von Gesellschaftern im sensiblen Dreiecksverhältnis zwischen Familie, Unternehmensführung und Beirat. Anhand typischer Konstellationen in Familienunternehmen wurde aufgezeigt, wo Konfliktpotenziale liegen – und welche rechtlichen Leitplanken gelten. 

Auf den ersten Blick scheint die Rollenverteilung klar: Der Mehrheitsgesellschafter „hat den Hut auf“ und bestimmt die Richtung. Doch auch er agiert nicht im rechtsfreien Raum. Treuepflichten gegenüber den Mitgesellschaftern, Rücksichtnahmepflichten sowie Bindungen gegenüber Geschäftsführung und Beirat setzen klare Grenzen. Entscheidungen müssen sachlich gerechtfertigt sein und dürfen Minderheitsgesellschafter nicht unangemessen benachteiligen. 

Besonders spannend wurde es bei der Frage nach Gestaltungsoptionen, Einflussrechten und Ausschüttungspflichten gegenüber Minderheitsgesellschaftern. Schnell wurde deutlich: Der Minderheitsgesellschafter ist keineswegs ein zahnloser Tiger. Informationsrechte, Stimmrechte und Kontrollrechte stehen auch ihm zu – und können in strategisch wichtigen Situationen erhebliches Gewicht entfalten. Ob bei grundlegenden Strukturmaßnahmen, bei der Gewinnverwendung oder in Konfliktsituationen: Wer seine Rechte kennt, kann sie gezielt und verantwortungsvoll einsetzen. 

Wie dies in der Praxis aussehen kann, zeigte Rechtsanwalt Markus Arendt von der Kanzlei Morstadt & Arendt anhand zweier Beispiele aus Unternehmerfamilien. Lebhaft und taktisch versiert führte er durch reale Fallkonstellationen und machte deutlich, welche strategischen Überlegungen hinter bestimmten Entscheidungen stehen – und welche Fehler sich vermeiden lassen. Darüber hinaus erhielten die anwesenden Geschäftsführer und Gesellschafter wertvolle Hinweise zur Gestaltung der GmbH-Satzung. Welche Stellschrauben sollten verankert werden, um für den Fall gerüstet zu sein, dass das Einvernehmen auf Gesellschafterebene bröckelt? Wie lassen sich Nachfolgesituationen oder Notfälle klar und rechtssicher regeln? Die Antwort: durch vorausschauende, differenzierte Satzungsregelungen, die Rechte, Zuständigkeiten und Verfahren eindeutig definieren. 

Das Fazit des Abends: Ein informativer und zugleich diskussionsreicher Austausch, der eindrucksvoll zeigte, dass klare rechtliche Strukturen und ein Bewusstsein für Rechte und Pflichten entscheidend für das langfristige friedliche Gelingen von Familienunternehmen sind. Ein spannender Abend mit hohem Praxisbezug und nachhaltigem Mehrwert für alle Beteiligten.