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2024: Neues Energieeffizienzgesetz für Unternehmen in der Praxis umsetzen

27.02.2024

Online Fach-Erfa Gebäude – und Energiemanagement am 27.02.2024 via MS Teams | Unternehmen werden durch das Energieeffizienzgesetz mit neuen Anforderungen konfrontiert. Je nach Höhe des Gesamtenergieverbrauchs wurden unterschiedliche Pflichten festgelegt, wie z.B.:

  • die Verschärfung der Energie- und Umweltmanagementpflicht
  • Bewertung und Veröffentlichung von Umsetzungsplänen für alle, als wirtschaftlich identifizierte Maßnahmen und
  • die Bewertung und Meldung von Abwärmepotenzialen

 

Grundsätzlich ist ein frischer Wind in dem Gesetz erkennbar – so wird beispielsweise ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Abwärmepotenzial auch über das Betriebsgelände hinausgedacht werden soll. Antonia Meichelböck, Energieeffizienzcoach der SEMPACT AG aus Landberg, gab den Teilnehmenden einen Überblick über die gesetzlichen Fristen. Frau Meichelböck zeigte, wie der konkrete Handlungsbedarf umzusetzen ist und die Vorgehensweise zur Abwärmebewertung. Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 2,5 GWh müssen Umsetzungspläne von Energieeffizienzmaßnahmen vorlegen, Abwärme vermeiden und reduzieren sowie ihr Abwärmepotenzial beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zum 01.07.2024 melden. Unternehmen mit einem Verbrauch ab 7,5 GWh müssen ein Energie- oder Umweltsystem bis zum 18. Juli 2025 einführen und eine wirtschaftliche Bewertung von Einsparmaßnahmen nach der DIN EN 17463 (VALERI) durchführen. Derzeit steht jedoch die Plattform zur Abwärmemeldung für mehr Energieeffizienz der BAFA noch nicht bereit. Wir halten Sie auf dem Laufenden.