Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
22.03.2024


Im Juni 2025 wird das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft treten. Damit wird eine europäische Richtlinie zur Barrierefreiheit in nationales Recht umgesetzt. Regelungszweck ist, im Interesse der Verbraucher und Nutzer die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu gewährleisten und dadurch insbesondere auch Menschen mit Behinderung die Teilhabe am Wirtschaftsleben zu erleichtern und zu fördern.
Relevant dürfte dieses Gesetz insbesondere für Unternehmen sein, die bestimmte Verbraucherendgeräte (Computer, Smartphones etc.) oder Dienstleistungen (speziell Online-Shops etc.) für Verbraucher herstellen oder anbieten. Die zu diesem Zeitpunkt angebotene Produkte und Dienstleistungen müssen dann barrierefrei sein – meint also im Wesentlichen, dass auch Menschen mit Behinderung diese ohne besondere Erschwernis auffinden und nutzen können.
Mit dieser Pflicht gehen auch weitere Pflichten einher, wie etwa Kennzeichnungs- und Informationspflichten, sodass unter Umständen auch eine mittelbare Betroffenheit im Rahmen der Zuliefererkette entstehen könnte.
Näheres und den vollständigen Gesetzeswortlaut finden Sie unter: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BMAS