"BFSG und B2B - Von der gesetzlichen Pflicht zur strategischen Chance?"
24.09.2024


Rückblick | Online Fach-Erfa Digitalisierung in Vertrieb und Marketing | 24. September 2024 | via Teams | "BFSG"
“Barrierefreiheitsstärkungsgesetz”
Das BFSG tritt zum 28. Juni 2025 in Kraft.
Ab diesem Stichtag müssen die Barrierefreiheitsanforderungen auch für Websites, E-Shops oder Apps umgesetzt sein.
Das Gesetz soll das Recht von Menschen mit Behinderungen und Einschränkungen auf gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe am Leben in der Gesellschaft stärken.
Bedeutet: Die Inklusion soll auch im Bereich der digitalen Medien voranschreiten und das Internet für Menschen mit Behinderungen leichter zugänglich machen.
Fazit:
Auch wenn es überwiegend den B2C Bereich betrifft, bietet das BFSG eine super Gelegenheit, einen Vorteil aus der Umsetzung zu ziehen. Unternehmen die sich bereits jetzt an die Umsetzung machen wären rechtlich abgesichert, stärken das Image und verbessern zu gleich Ihre SEO Aktivitäten sowie die User Experience.
Vorteile:
Performanceverbesserung
Risikominimierung
Förderung von Innovation
Vielen Dank an alle Teilnehmenden, ich freue mich bereits jetzt auf das nächste Treffen.