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CBAM - Stand und Erfahrungen nach dem ersten Bericht

06.02.2024

Ingrid Gebhardt teilt ihre Erfahrungen zum CBMA-Bericht

Online Fach-Erfa Zollkoordinatoren und Zoll, Versand, Logistik | 6.02.2024

 

Zum 1. Oktober 2023 trat die Verordnung, die in den kommenden Jahren schrittweise ausgeweitet wird, in Kraft. Zum 31. Januar 2024 musste bereits der erste CBAM-Bericht abgegeben werden. 

 

Eine kurze Umfrage bei den Teilnehmenden ergab, dass ein Großteil der betroffenen Unternehmen den Bericht fristgerecht abgab, wenn auch nicht vollständig. Die größten Hürden hinsichtlich der Berichtspflicht sind die Datenabfrage bei den Lieferanten und nicht ausreichend definierte Felder im Bericht selbst. Zusätzlich stellte für viele der Zugang zum Portal vor Probleme. Teilnehmer berichteten von einem überlasteten System am 31. Januar 2024.

Ingrid Gebhardt, Order Management und Außenhandel, fischerwerke GmbH & Co. KG teilte in einem Impulsvortrag Ihre bisherigen Erfahrungen bei der Umsetzung von CBAM im Unternehmen und die Herausforderungen.

 

Die nachfolgende Diskussion führte von Zuständigkeiten im Unternehmen, Wertgrenzen und Standartwerte bis hin zu Definitionen und Auslegung der Rechtsverordnung. 

Fazit: Vieles ist noch im Unklaren und Bedarf in den kommenden Monaten einer Nachjustierung und Klärung seitens der EU.