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Das neue KRITIS-Dachgesetz soll die Resilienz kritischer Infrastrukturen stärken

25.09.2024

Das geplante KRITIS-Dachgesetz – das bislang nur als Referentenentwurf existiert - zielt darauf ab, die physische Resilienz kritischer Infrastrukturen in Deutschland zu stärken. Es soll sowohl der Abwehr von Naturgefahren als auch dem Schutz vor Sabotage und terroristischen Anschlägen dienen. 

Betroffen sind Unternehmen aus Sektoren wie Energie, Wasser, Kommunikation, Ernährung, Verkehr und Gesundheit. Unternehmen, die in diesen Bereichen tätig sind, müssen sich auf strengere Anforderungen einstellen, einschließlich der Pflicht, Resilienzpläne zu erstellen und Risiken zu bewerten. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem vor, dass Betreiber kritischer Infrastrukturen eine Kontaktstelle einrichten, sich registrieren und Vorfälle innerhalb von 24 Stunden melden müssen.

Zur Unterstützung der betroffenen Unternehmen wird das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Mindestanforderungen definieren. Außerdem sollen weitere Rechtsverordnungen und branchenspezifische Sicherheitsstandards veröffentlicht werden, die weitere Orientierung bieten können. Bei Verstößen drohen hohe Bußgelder und die Geschäftsführer haften persönlich für die Umsetzung. Die Vorstandshaftung geht im KRITIS-Dachgesetz sogar noch weiter als im Entwurf zur Umsetzung von NIS-2.

In diesem Sinne hat sich auch Prof. Dr. Thomas Klindt, Partner der Rechtsanwaltskanzlei Noerr, vor Kurzem im Handelsblatt geäußert, denn er ist der Meinung, dass „das KRITIS-Dachgesetz mindestens so viel Aufmerksamkeit verdient wie sein prominenter Zwilling für den Cyberbereich“ (NIS-2).

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