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Das vierte Bürokratieentlastungsgesetz soll kommen... nur wann?

19.01.2024

Das Bundesministerium der Justiz hat am 11. Januar 2024 einen Referentenentwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie veröffentlicht – kurz „Viertes Bürokratieentlastungsgesetz“. 

In der aktuellen Entwurfsfassung ist vorgesehen, die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege im Handels- und Steuerrecht von zehn auf acht Jahre zu verkürzen. Auch die Digitalisierung soll weiter gefördert werden. So soll in einigen Bereichen das derzeit bestehende Schriftformerfordernis künftig in ein bloßes Textformerfordernis abgeändert werden. Dies betrifft insbesondere einzelne Vorschriften im Handelsgesetzbuch (HGB), im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie in diversen Fachgesetzen. Sollten beispielsweise die geplanten Änderungen im Nachweisgesetz (NachwG) und im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) tatsächlich umgesetzt werden, würden mitunter auch Personalverantwortliche bei ihrer täglichen Arbeit von den formellen Erleichterungen profitieren. 

Der vollständige Referentenentwurf kann auf der Homepage des Bundesministeriums der Justiz abgerufen werden: Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger, der Wirtschaft sowie der Verwaltung von Bürokratie (bmj.de)