Die Vermittlung von KI-Kompetenz nach der KI-Verordnung
30.06.2025

Rückblick | Fach-Erfa Unternehmensjuristen | 05.06.2025 | wvib-Haus
In den letzten Jahren schwappt eine regelrechte Welle an neuen europäischen Regelungswerken über die EU-Mitgliedsstaaten. Bereits zum 1. August 2024 ist die Verordnung über künstliche Intelligenz (Verordnung (EU) 2024/1689 oder kurz „KI-VO“) in Kraft getreten. Mit ihr wird das Ziel verfolgt, die verantwortungsvolle Entwicklung und Verwendung von KI innerhalb der EU zu fördern. Vollständige Geltung entfaltet die Verordnung erst 24 Monate nach deren Inkrafttreten, allerdings sind Anbieter und Betreiber von KI-Systemen schon seit dem 2. Februar dieses Jahres verpflichtet, für ein ausreichendes Maß an „KI-Kompetenz“ ihrer Beschäftigten zu sorgen.
Doch was heißt dies konkret für betroffene Unternehmen und die zu ergreifenden Umsetzungsmaßnahmen? Über diese Fragestellung tauschten sich die Unternehmensjuristen der wvib-Mitglieder in der zurückliegenden Fach-Erfa-Sitzung intensiv aus. Das Problem: Selbst ein mittlerweile veröffentlichtes FAQ der EU-Kommission zur sogenannten „AI Literacy“ liefert lediglich eine vage Beschreibung, wie KI-Kompetenz zukünftig zu vermitteln ist, schweigt sich allerdings über bestimmte Inhalte und den „ausreichenden“, aber zugleich notwendigen Schulungsumfang aus. Es bleibt daher zunächst Sache der Unternehmen, sinnvolle Strategien für die Vermittlung von KI-Kompetenz zu entwickeln und in eine erste Praxiserprobung zu überführen. Immerhin soll die Marktüberwachung erst am 03.08.2026 beginnen, sodass seitens der EU-Kommission bis zu diesem Zeitpunkt keine Sanktionierung für unterlassene Handlungspflichten droht.
Aus der Diskussion zur Vermittlung von KI-Kompetenz wurde auch deutlich, wie wichtig es bereits heute ist, den unternehmensweiten Umgang mit KI verbindlich zu regeln. In quasi allen Mitgliedsunternehmen wird deshalb an KI-Richtlinien oder entsprechenden Betriebsvereinbarungen gearbeitet, damit einer ungewollten oder gar haftungsträchtigen KI-Nutzung durch die Belegschaft Einhalt geboten werden kann. Da sich die Unternehmensjuristen insoweit auf rechtlichem Neuland bewegen, ist Umsicht und Augenmaß beim Aufstellen eines internen Regelungswerkes gefragt. Auch die nächsten Umsetzungstranchen der KI-VO werden weiteren Stoff zu KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck liefern, welcher sowohl die Entwicklung als auch die Handhabung eigener KI-Lösungen anpassungsbedürftig macht.