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Die Wesentlichkeitsanalyse: Grundstein für die Nachhaltigkeitsberichterstattung

17.06.2024

Fach-Erfa Unternehmensjuristen | 06.06.2024 | wvib-Haus

GRI, CSRD, ESRS – die englischen Abkürzungen rund um den Themenkomplex „Environmental Social Governance“ (ESG) sowie die dazugehörige Nachhaltigkeitsberichterstattung sind in aller Munde und in einem 181-seitigen Referentenentwurf mittlerweile in der deutschen Gesetzgebung angekommen. Etliche wvib-Mitgliedsunternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten, deren Bilanzsumme über 25 Mio. Euro beträgt oder deren Nettoumsatzerlöse 50 Mio. Euro übersteigen, bereiten sich aufgrund der europäischen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) jedoch bereits ohne inländische Gesetzesgrundlage auf ihre Berichterstattungspflicht vor, welche teilweise schon für das laufende Geschäftsjahr 2024 greift.

Wie sollte die Nachhaltigkeitsberichterstattung – gerade in einem Konzern – aber sinnvollerweise angegangen werden, um den neuen rechtlichen Verpflichtungen vollumfänglich nachzukommen? Diese Fragestellung beschäftigt auch die Unternehmensjuristen aus dem wvib-Verbandsgebiet, welche häufig federführend den kompletten Prozess mitbegleiten. Erste Antworten hierauf sowie ein anschauliches Praxisbeispiel gab Dr. Philipp Schäfer, Head of Sustainability, Environment & Safety bei der Witzenmann Group, im Rahmen der Fach-Erfa-Sitzung. Seine Botschaft: Wer bereits eine Wesentlichkeitsanalyse nach der Global Reporting Initiative (GRI) durchgeführt hat, die tiefergehende Wesentlichkeitsanalyse nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) hierauf aufbaut und dabei zusätzlich den Wirtschaftsprüfer früh einbindet, sollte der ersten Berichterstattung zumindest entspannter entgegensehen können.

Unter den Teilnehmern heiß diskutiert wurde daneben ein möglichst pragmatischer Umgang mit der auf europäischer Ebene geforderten „No-Russia-Clause“ bei internationalen Lieferbeziehungen sowie die sinnvolle Gestaltung von Geheimhaltungsvereinbarungen zum Schutz von betrieblichem Know-how. Fazit: Dem Unternehmensjurist würde es auch ohne neue EU-Regulatorik zum Thema Nachhaltigkeit keinesfalls langweilig werden.