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EU NSI-2 Richtlinie zur Resilienz bei Cyberangriffen

05.08.2024

10.07.2024 | FE Leiter CIO und ERP-Management
Schnelle Autos brauchen starke Bremsen. Dies gilt auch für die freie Fahrt in der Digitalisierung. Um ein hohes Cybersicherheitsniveau zu schaffen, hat die EU eine Richtlinie vorgegeben, die ab 17.10.2024 rechtsgültig ist. Die „Network and Information Security“-Richtlinie sorgt für Resilienz im Umgang mit Cyberangriffen. NSI-2 ist eine überarbeitete Version der aktuellen Richtlinie für Netz- und Informationssicherheit (NIS1-Richtlinie).

Welche Unternehmen sind betroffen?
Die Kriterien sind Größe und Sektor. Mehr als 50 MA und 10 Millionen Umsatz und Zuordnung in mindestens einen von 18 Sektoren. Die Sektoren bilden die Kritikalität ab. Die Benennung ist mit dem NACE-Code (Liste zur Klassifizierung der Wirtschaftszweige) benannt.
Mit den IT-Verantwortlichen der wvib Schwarzwald AG hat Stefan Rössel, GF  4IOT, Waldkirch mit seinem Experten-Team über die Umsetzung der Richtlinie diskutiert.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) stellt auf Ihrer Webseite eine Betroffenheitsanalyse und ein Registrierungsformular zur Verfügung.

Im Herbst folgt eine White Paper über NIS 2