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Fach-Erfa Personalleiter 3: Die KI-Verordnung aus HR-Sicht & die unternehmensinterne KI-Richtlinie

01.09.2025

07.10.2025 | 14:00 - 17:00 Uhr | wvib Schwarzwald AG

Wie stellen Sie die Vermittlung von „KI-Kompetenz“ sicher? Was muss bei der Nutzung von KI geregelt werden? 

Künstliche Intelligenz ist mittlerweile in aller Munde und längst im Arbeitsalltag angekommen – ganz gleich ob gewollt, geduldet oder ungewollt. Als Antwort auf die unbegrenzten Möglichkeiten von ChatGPT, Microsoft Copilot, DeepL & Co. ist auf EU-Ebene die Verordnung über künstliche Intelligenz (kurz „KI-VO“) auf den Weg gebracht worden. Mit ihr wird das Ziel verfolgt, die verantwortungsvolle Entwicklung und Verwendung von KI zu fördern. Bereits seit dem 2. Februar 2025 sind Unternehmen als Betreiber von KI-Systemen verpflichtet, für ein „ausreichendes Maß an KI-Kompetenz“ ihrer Mitarbeiter zu sorgen – was unweigerlich die HR-Abteilung auf den Plan ruft. 

Haben Sie sich als Personalverantwortliche schon Gedanken darüber gemacht, welche Maßnahmen Sie für die Vermittlung dieser „KI-Kompetenz“ ergreifen sollten oder sogar müssen? Wie könnte sinnvollerweise eine strategische Umsetzung dieser rechtlichen Verpflichtung aussehen? Und wie stellt sich der Bearbeitungsstand Ihrer unternehmensinternen „KI-Richtlinie“ dar? Lassen Sie uns gemeinsam über praktikable Lösungsansätze, gerne anhand Ihrer eigenen Beispiele und Formulierungsvorschläge, diskutieren. 

 

Agenda

  • Begrüßung 

  • Tagesthema 1: Die KI-Verordnung aus HR-Sicht – Wie stellen Sie die Vermittlung von „KI-Kompetenz“ sicher? 

  • Diskussion und Austausch 

  • Pause mit Networking 

  • Tagesthema 2: Die unternehmensinterne KI-Richtlinie – Was muss bei der Nutzung von KI geregelt werden? 

  • Diskussion und Austausch 

  • Ausspracherunde zu Krankenstand und Fehlzeiten 

  • Aktuelle Tagesfragen 

  • Nächste Termine 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme. Bitte melden Sie sich verbindlich an. Eine Anmeldebestätigung erhalten Sie ca. eine Woche vor dem Treffen.

Anmeldung

Wir weisen darauf hin, dass im Rahmen dieser Veranstaltung Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden, auf denen die Teilnehmer möglicherweise zu erkennen sind. Zweck dieser Aufnahmen ist die Dokumentation der Veranstaltung und die Verarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs 1 S. 1 lit. f DS-GVO. Den Abgebildeten stehen die Betroffenenrechte der Art. 15 – 21 DS-GVO zu. Zur Ausübung dieser Rechte wenden Sie sich bitte an datenschutz@wvib.de. Eine ausführliche Datenschutzinformationen finden Sie hier.