Nachhaltigkeitsberichterstattung im Fokus: Welche Spielregeln gelten wann?
22.07.2024


Fach-Erfa CFO TOP 100 | 22.07.2024 | online
Eine Verordnungsflut zieht über das Land. Das Ziel: Emissionen zu reduzieren, Anreize für nachhaltiges Wirtschaften zu schaffen und internationale Standards für die Transformation zu setzen. Was ordnungspolitisch für Zündstoff sorgt, gilt es im Unternehmen auf Handlungsebene anzugehen.
Haben Sie noch den Überblick? Mit diesem einstündigen Call möchten wir Sie auf den aktuellen Stand bringen. Welche Neuerungen und Konkretisierungen wurden in den letzten Wochen und Monaten bekanntgegeben?
Ina Herder und Sibel Yanak von PwC sprachen in einem einstündigen Onlineaustausch über die Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht, die Kosten und den Nutzen der Nachhaltigkeitsberichterstattung sowie die Timeline zur Umsetzung der einzelnen Vorschriften:
- Der European Green Deal zielt darauf ab, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Dazu gehören Maßnahmen wie die EU-Taxonomie, die klare Kriterien für nachhaltige Investitionen festlegt.
- Die CSRD erweitert die Berichtspflichten erheblich und umfasst etwa 50.000 Unternehmen in der EU und weltweit, die umfassende Nachhaltigkeitsinformationen bereitstellen müssen.
- Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland verpflichtet Unternehmen, Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen in ihren Lieferketten zu verhindern.
- Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) zielt darauf ab, das Risiko der Verlagerung von CO2-Emissionen zu reduzieren, indem er die CO2-Kosten auf Importe bestimmter Waren anwendet.
- Die European Deforestation Regulation (EUDR) soll die Entwaldung bekämpfen, indem sie den Import von Produkten verbietet, die zur Entwaldung beitragen.
Die Herausforderung der Datenerhebung und die notwendige Transparenz in der Lieferkette dominierte die Diskussion. Unternehmen sollten frühzeitig mit der Erstellung der Berichte und Nachweise beginnen. Es ist unwahrscheinlich, dass das neu gewählte Europäische Parlament einen Paradigmenwechsel vollzieht, um die Regulierungen zu stoppen.
Die drohenden Sanktionen für die Nichteinhaltung sind noch nicht festgeschrieben, doch es wird über Strafen in Höhe von bis zu 4 % des weltweiten Konzernumsatzes diskutiert. Wichtige Fragen bleiben unbeantwortet: Wie ist mit dem „nicht taxonomiefähigen Umsatz“ umzugehen? Wie können Lieferanten unbürokratisch verpflichtet werden, notwendige Informationen für das Nachhaltigkeitsreporting zu liefern? Es bleibt viel Austauschbedarf.