Zum Seiteninhalt springen

Neue Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie (RED)

16.04.2025

Online-Fach-Erfa Technische Dokumentation am 17.03.2025 
Was tun bei Produkten mit Bluetooth oder WiFi-Verbindungen?
Um das Cybersicherheitsniveau in Europa zu erhöhen und die Sicherheit vernetzter Produkte zu gewährleisten, gilt ab dem 1. August 2025 für alle Produkte mit drahtlosen Funkverbindungen wie Bluetooth und WiFi den Anforderungen der Funkanlagenrichtlinie (RED) der Europäischen Kommission zu entsprechen. Diese Richtlinie umfasst nun auch verbindliche Cybersicherheitsanforderungen.

Die Verantwortlichen für die Technische Dokumentation aus den Mitgliedsunternehmen der wvib Schwarzwald AG diskutierten Ihre Maßnahmen und tauschten Ihre Erfahrungen in einem Online-Meeting aus.

Wer ist betroffen?
Hersteller: Alle Hersteller, die Produkte mit Funktechnologie auf dem europäischen Markt anbieten möchten, müssen sicherstellen, dass ihre Produkte die neuen Cybersicherheitsanforderungen erfüllen.
Verbraucher: Verbraucher können sicher sein, dass Produkte mit einem CE-Kennzeichen ab August 2025 grundlegende Cybersicherheitsanforderungen zum Schutz von Netzwerken, Privatsphäre und vor Betrug erfüllen.
Welche Maßnahmen sind notwendig?
Konformitätsbewertung: Hersteller müssen ihre Produkte gemäß den harmonisierten Normen testen und sicherstellen, dass sie die Anforderungen der RED erfüllen.
CE-Kennzeichnung: Produkte müssen ein CE-Kennzeichen tragen, das die Einhaltung der Cybersicherheitsanforderungen bestätigt.
Dokumentation und Nachweis: Hersteller müssen die Konformität ihrer Produkte dokumentieren und gegebenenfalls der Marktüberwachung vorlegen.

In der Diskussion standen Fragen wie:
Wann ist ein Gerät eine Funkanlage? Was gilt bei WLAN-Sticks? Was muss bei NFC (Near Field Communication) beachtet werden? Was passiert mit Altanlagen? Wie wird Update-Fähigkeit definiert? Welche Richtlinien gelten für den Passwort-Schutz?