NSI-2 Richtlinie zur Resilienz bei Cyberangriffen
26.02.2024


Schnelle Autos brauchen starke Bremsen. Dies gilt auch für die freie Fahrt in der Digitalisierung. Um ein hohes Cybersicherheitsniveau zu schaffen, hat die EU eine Richtlinie vorgegeben, die ab 17.10.2024 rechtsgültig ist. Die „Network and Information Security“-Richtlinie sorgt für Resilienz im Umgang mit Cyberangriffen. NSI-2 ist eine überarbeitete Version der aktuellen Richtlinie für Netz- und Informationssicherheit (NIS1-Richtlinie).
Welche Unternehmen sind betroffen?
Die Kriterien sind Größe und Sektor. Mehr als 50 MA und 10 Millionen Umsatz und Zuordnung in mindestens einen von 18 Sektoren. Die Sektoren bilden die Kritikalität ab. Die Benennung ist mit dem NACE-Code (Liste zur Klassifizierung der Wirtschaftszweige) benannt.
Stefan Rössel, GF 4IOT, Waldkirch hat mit seinem Experten-Team den IT-Leitern der wvib Schwarzwald AG über die Umsetzung der Richtlinie diskutiert.