Praxisberichte zur CSRD-konformen Wesentlichkeitsanalyse
28.03.2024


Rückblick auf die Online-Infoveranstaltung vom 26. März 2024
Etwa 250 Mitgliedsunternehmen der wvib Schwarzwald AG sind von der neuen EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), betroffen und der Großteil wird erstmalig im Jahr 2026 für das Jahr 2025 berichten müssen. Die Durchführung einer sogenannten Doppelten Wesentlichkeitsanalyse unter Einbeziehung der verschiedenen Stakeholder ist die Grundlage für eine CSRD-konforme Berichterstattung. Sie steht für viele betroffene wvib-Unternehmen 2024, spätestens aber 2025 an.
Im Zentrum der Online-Infoveranstaltung standen daher drei unterschiedliche Praxisberichte, die aufgezeigt haben, wie Industrieunternehmen das Projekt Wesentlichkeitsanalyse angehen, mit dem Ziel, diese möglichst pragmatisch, aber dennoch konform durchzuführen. Vier tolle Referierende haben nicht nur mit Buzzwords wie Doppelte Wesentlichkeit, Impact & Financial Materiality, Stakeholderaustausch, ESRS Standards, ESG oder IROs (impacts, risks, opportunities), um sich geworfen, sondern für über fünfzig interessierte Teilnehmende wertvolle Einblicke und Informationen geliefert.
- Jannis Klonk (Sustainability Manager, Neoperl GmbH) berichtete darüber, wie er die Wesentlichkeitsanalyse in circa zwei Monaten im Unternehmen umgesetzt hat. Die anderen Referierenden waren allerdings der Meinung, dass man besser mit sechs Monaten planen sollte.
- So auch Lena Schniering (Sustainability Manager, MEIKO GmbH & Co. KG), die einen Einblick in ihren Software-unterstützten Prozess gegeben hat.
- Und wie Nachhaltigkeit in einer Konzernstruktur aufgebaut sein kann und wie sie nach einer GRI-Wesentlichkeitsanalyse nun die CSRD-konforme Wesentlichkeitsanalyse angehen werden (ja, es gibt einige Unterschiede!), erläuterte Dr. Philipp Schäfer (Head of Sustainability, Environment & Safety, Witzenmann Group).
- Außerdem gab es von Henri Cuin (Geschäftsführer, eolos GmbH) Tipps zur erfolgreichen Umsetzung des Stakeholder-Austauschs. Es wurde deutlich, dass dies als Teil der Wesentlichkeitsanalyse, aber nicht als die Wesentlichkeitsanalyse zu verstehen ist.
Auch wenn Bundesjustizminister Marco Buschmann erst vor wenigen Tagen einen Referentenentwurf zur Umsetzung der CSRD in deutsches Recht vorgestellt hat, ist sie für betroffene Unternehmen bereits jetzt hochaktuell. Und mit der Infoveranstaltung „Die CSRD-konforme Wesentlichkeitsanalyse“ leisten wir einen wichtigen Beitrag dafür, dass sich betroffene Unternehmen frühzeitig damit auseinandersetzen und das Jahr 2024 als Testphase nutzen, um dann spätestens zur Einführung der Pflicht bestens vorbereitet zu sein.
