Zum Seiteninhalt springen

Regierungsentwurf "Wachstumschancengesetz"

08.09.2023

Das Bundeskabinett hat am 30. August 2023 den Entwurf des Wachstumschancengesetzes beschlossen. Die Bundesregierung möchte damit “Wachstumschancen, Investitionen und Innovationen sowie Steuervereinfachungen und Steuerfairness” stärken und dadurch den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.  

Die Änderungen können vorwiegend im Steuerrecht verortet werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der Förderung von Klimaschutz und Forschung. 

So sind zum Beispiel verschiedene Regelungen bezüglich Abschreibungen enthalten, die Investitionen erleichtern sollen. Auch der Umgang mit Verlusten soll verbessert werden. Das Umsatzsteuerrecht ist ebenfalls Gegenstand dieses Regierungsentwurfs und greift zum Beispiel auch das Thema der elektronischen Rechnung (eRechnung) auf. Darüber hinaus sollen auch speziell für Kleinunternehmer im Bereich Umsatzsteuer gewisse Erleichterungen vorgenommen werden. Das Gesetz sieht auch kleinere Anpassungen, wie zum Beispiel die Anhebung des Freibetrags für Betriebsveranstaltungen von 110 EUR auf 150 EUR vor. Angehoben werden soll auch die Grenze für Geschenke von 35 EUR auf 50 EUR sowie im Bereich der Elektromobilität die Anhebung der Grenze von 60.000 EUR auf 80.000 EUR bezüglich der Anschaffungskosten. 

Der am 30. August veröffentlichte Regierungsentwurf umfasst insgesamt über 280 Seiten, sodass dieser Beitrag nicht alle Themen auflisten kann. Es wird erwartet, dass das Gesetz noch in diesem Jahr beschlossen wird. Der wvib wird das Vorhaben weiter verfolgen. 

Interessierte können sich den vollständigen Regierungsentwurf schon heute unter folgendem Link abrufen: Deutscher Bundestag Drucksache 20/8628 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)