Tippen Sie noch oder prompten Sie schon?
27.11.2024

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Rückblick | Fach-Erfa Unternehmensjuristen | 06.11.2024 | wvib-Haus
Künstliche Intelligenz ist, nicht zuletzt durch ChatGPT, DeepL und Co., in aller Munde und längst im Arbeitsalltag in den Unternehmen angekommen. Während einzelne Gruppen von Fachkräften zur kreativen Schreibarbeit regelmäßig auf Chatbots und Übersetzungsanwendungen zurückgreifen können, stellt sich für Rechtsanwälte und Vertragsmanager durchaus die berechtigte Frage, inwieweit KI-Tools die alltäglichen Arbeitsschritte und Prozesse in der Rechtsabteilung erleichtern können. Denn der Grad der Nutzbarkeit stellt sich bei Juristen bisweilen überschaubar dar: Von der KI testweise ausgeworfene Vertrags- und Klauselvorschläge müssen stets auf inhaltliche Richtigkeit für den konkreten Einzelfall gegengeprüft werden, das rechtliche Know-how des Nutzers ist auch bis auf Weiteres unabdingbar.
Im Rahmen der Fach-Erfa-Sitzung der Unternehmensjuristen wurde ein erster gemeinsamer Blick auf das Spektrum der derzeit vorhandenen KI-Softwarelösungen und mögliche ‚Use Cases‘ für das Tagesgeschäft geworfen. Die größten Potenziale sehen die Teilnehmer in den Bereichen der Dokumenten- und Textanalyse (beispielsweise für ein erstes Screening fremder Vertragstexte und für entsprechende Zusammenfassungen) sowie des Dokumentenmanagements (beispielsweise in der Verwaltung und Archivierung von Vertragswerken und Lizenzen). Aber auch Anwendungsfälle für die „automatisierte Beratung“ sind grundsätzlich denkbar, zum Beispiel im Falle von einfachsten und stets wiederkehrenden Fragen, die ein „Compliance-Chatbot“ auf Basis der aktuellen Rechtslage und interner Richtlinien beantworten könnte.
Einig waren sich die Unternehmensjuristen schließlich darin, dass der uneingeschränkten Nutzung von Künstlicher Intelligenz Einhalt geboten werden sollte – nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass bei einer unbedachten Verwendung sensible Unternehmensdaten wie Geschäftsgeheimnisse oder auch personenbezogene Daten von Mitarbeitern und Geschäftspartnern unbefugterweise weitergegeben werden könnten. Gerade für Unternehmen, die abteilungsübergreifend die Nutzung von KI-Tools zulassen möchten, besteht hinsichtlich der Einführung einer „KI-Richtlinie“ akuter Handlungsbedarf. Dies gilt umso mehr, als bereits im kommenden Jahr ein Teil der neuen europäischen KI-Verordnung (VO (EU) 2024/1689) in Kraft treten und weitere unternehmensinterne Regelungen erforderlich machen wird.