Whitepaper: Das Hinweisgeberschutzgesetz - Was Unternehmen jetzt wissen müssen
22.09.2023


Am 2. Juni 2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verabschiedet. Hierdurch werden Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ab dem 2. Juli 2023 dazu verpfl ichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Für Unternehmen, die in der Regel zwischen 50 und 249 Mitarbeiter beschäftigen, tritt diese Pflicht erst zum 17. Dezember 2023 ein.
Welche Pflichten Ihrem Unternehmen durch das neue Gesetz auferlegt werden und wie Sie diesen möglichst effizient gerecht werden, erfahren Sie in diesem Whitepaper.