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: Hinweisgeber-Service für Unternehmen

Wir übernehmen das für Sie! Für alle Mitgliedsunternehmen mit maximal 249 beschäftigten bieten wir den Hinweisgeber-Service. Mit einer gemeinsamen internen Meldestelle übernehmen wir die Umsetzung der Anforderungen des HinSchG. Die teilnehmenden Unternehmen werden damit von der Pflicht befreit, eine eigene interne Meldestelle zu errichten und zu unterhalten.

Ihr Nutzen

Häufig gestellte Fragen