Zum Seiteninhalt springen

: Gemeinsame interne Melde­stelle nach dem Hin­weis­geber­schutzgesetz

Sie sind bei einem wvib-Mitgliedsunternehmen beschäftigt und Ihr Arbeitgeber nimmt an dem vom wvib e.V. angebotenen „wvib Hinweisgeber-Service“ teil? Dann haben Sie über die nachfolgenden Meldekanäle die Möglichkeit, einen Hinweis bei der gemeinsamen internen Meldestelle im Sinne des § 14 Abs. 2 HinSchG abzugeben:

Telefon

+497614567-444

Brief

Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen Baden e. V.
Stichwort: HINWEIS
Merzhauser Straße 118
79100 Freiburg im Breisgau

Fehlverhalten melden

Über die gemeinsame interne Meldestelle können Sie schnell und einfach Bedenken über Fehlverhalten melden, das Ihr jeweiliges Unternehmen oder das Wohlergehen von Mitarbeitenden und dritten Personen betrifft.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Meldestelle nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden darf. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist gesetzlich untersagt.

Wir möchten Sie dazu ermutigen, Ihren Namen und Kontaktmöglichkeiten in Ihrer Meldung anzugeben. Nur auf diese Weise können wir Ihnen im Nachgang eine Eingangsbestätigung zukommen lassen oder Sie darüber benachrichtigen, welche Folgemaßnahmen in dem von Ihnen gemeldeten Fall ergriffen worden sind.

Ihre personenbezogenen Daten werden von der gemeinsamen internen Meldestelle verarbeitet.

lautsprecher-teaserbild-icon-hinweisgeber-legal

Dokumente :

Datenschutzhinweis für die Abgabe von Meldungen über die oben genannten Meldekanäle

Meldestelle : Fehlverhalten melden

Über die gemeinsame interne Meldestelle können Sie schnell und einfach Bedenken über Fehlverhalten melden, das Ihr jeweiliges Unternehmen oder das Wohlergehen von Mitarbeitern und dritten Personen betrifft.

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass die Meldestelle nicht für falsche Anschuldigungen verwendet werden darf. Die Meldung wissentlich falscher Informationen ist gesetzlich untersagt.

Wir möchten Sie dazu ermutigen, Ihren Namen und Kontaktmöglichkeiten in Ihrer Meldung anzugeben. Nur auf diese Weise können wir Ihnen im Nachgang eine Eingangsbestätigung zukommen lassen oder Sie darüber benachrichtigen, welche Folgemaßnahmen in dem von Ihnen gemeldeten Fall ergriffen worden sind.

Dokumente :

Ihre personenbezogenen Daten werden von der gemeinsamen internen Meldestelle verarbeitet.

Datenschutzhinweis für die Abgabe von Meldungen über die oben genannten Meldekanäle

Häufig gestellte Fragen

Im Übrigen werden die meistgestellten Fragen zum Ablauf des Meldeverfahrens hier in unseren FAQs für Hinweisgeber nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) erläutert.